I. Geltungsbereich und Vertragsabschluss
- Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle unsere Geschäfte, sofern der
Auftraggeber Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (§ 310 Abs. 1 BGB) ist.
- Werden zuvor mündliche getroffene Vereinbarungen von uns schriftlich bestätigt, dann gilt
das in dem Bestätigungsschreiben Gesagte, wenn der Vertragspartner keine Stellung hierzu
nimmt, das Bestätigungsschreiben also ohne Widerspruch schweigend hinnimmt.
- Soweit nach Vertragsabschluss mündliche Vereinbarungen, Zusagen, Zusicherungen oder
Garantien unserer Angestellten abgegeben werden, werden diese erst durch unsere
schriftliche Bestätigung verbindlich.
II. Preise
- Die offerierten oder bestätigten Preise sind, sofern nicht anders vereinbart,
Nettopreise zuzüglich MwSt. und Portokosten.
- Porto muss 2 Tage vor den Kunden
bekannt gegebenen Versanddatum auf unserem Konto: DAW GmbH,
Frankfurter Volksbank IBAN: DE19501900000000598666 BIC: FFVBDEFF vollständig
gutgeschrieben sein.
- Mehrkosten, die durch nachträgliche Änderungen des Auftrages auf Veranlassung des
Kunden entstehen, werden dem Kunden berechnet.
- Entwurfskosten, Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster und ähnliche vom
Auftraggeber veranlasste Vorarbeiten werden auch dann berechnet, wenn der betreffende
Auftrag nicht erteilt wird.
- Branchenübliche Mehr- oder Mindermengen von 5 % sind anzuerkennen. Berechnet wird
die tatsächlich gelieferte Menge.
- Preisänderungen, die sich an den für den Druckbereich üblichen Marktpreisen
orientieren, bleiben für den Fall vorbehalten, dass zwischen Vertragsabschluss
und vereinbartem Liefertermin ein Zeitraum von mehr als zwei Monaten liegt.
III. Zahlung
- Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gilt die Zahlung rein netto innerhalb
10 Tagen nach Rechnungsdatum Porto ist im Voraus zu bezahlen.
- Ungerechtfertigt in Abzug gebrachte Beträge werden mit Kostenersatz zurückgefordert.
- Bei Zahlung später als 30 Tage nach Rechnungsdatum sind 5% Zinsen p.a.
über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen.
- Der Auftraggeber eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist ausgeschlossen.
IV. Lieferung, Gefahrübergang, Entgegennahme
- Vereinbarte Lieferfristen beginnen erst, wenn alle Einzelheiten des Auftrages
klargestellt sind und der Auftraggeber seine bis dahin bestehenden Verpflichtungen erfüllt
hat, z.B. vereinbarte Anzahlungen, Porto geleistet hat.
- Verzögert sich die vereinbarte Lieferfrist infolge von uns nicht beherrschbarer
Umstände wie Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als
auch in dem eines Zulieferers – wie z.B. durch Streik, Aussperrung sowie sonstigen Fällen
höherer Gewalt, so verlängert sie sich bis zur Beseitigung der Hindernisse.
Dauern die behindernden Umstände zwei Monate nach Ablauf der
vereinbarten Lieferfrist immer noch an, kann jede Seite vom Vertrag zurücktreten.
Weitergehende Ansprüche wegen von uns nicht verschuldeter Überschreitung
der Lieferfrist sind ausgeschlossen.
- Die Lieferung erfolgt unfrei. Die in unseren Angeboten enthaltenen Preise gelten für freie
Anlieferung bzw. Abholung bis/ab Alt Eschersheim 34, 60433 Frankfurt.
- Die Gefahr geht spätestens mit Absendung der Waren bzw. der Übergabe an
die den Transport durchführende Person auf den Kunden über.
Portokosten sind daher ab Gefahrübergang auch dann zu bezahlen bzw. werden
von uns nicht zurückerstattet, wenn die Ware nach Gefahrübergang beschädigt
wird, unter- oder verloren geht, Verzögerungen jedwelcher Art oder sonstige
Auslieferungsmängel vorliegen.
- Nicht abgenommene, aber bestellte Mengen sind bei Fälligkeit zu bezahlen.
V. Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum
bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum.
- Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang
berechtigt. Der Auftraggeber hat sich seinen Abnehmern gegen über das Eigentum
vorzubehalten. Er ist nicht verpflichtet, dem Abnehmer die Vereinbarung des
Eigentumsvorbehalts mit dem Auftragnehmer offenzulegen.
Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch
an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an.
Spätestens im Falle des Verzugs ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schuldner
der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für den
Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um
mehr als 20 %, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers oder
eines durch die Übersicherung des Auftragnehmers beeinträchtigten Dritten insoweit zur
Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Auftragnehmers verpflichtet.
VI. Beanstandungen / Gewährleistung
- Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Ware sowie der zur Korrektur
übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr
etwaiger Fehler geht mit der Druckfreigabe/Fertigungsreiferklärung
auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an
die Druckreiferklärung / Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang
entstanden sind oder erkannt werden konnten.
Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
- Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von 8 Werktagen ab Empfang
der Ware schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel innerhalb einer Frist von
8 Werktagen ab Entdeckung; andernfalls ist die Geltendmachung des
Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.
- Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige
Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für
geringfügige Abweichungen sonstiger Vorlagen (z.B. Digital Proofs, Andrucken)
und dem Endprodukt.
- Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der
Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Auftragswerts.
- Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit
nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.
- Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber
oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens
des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht
lesbare Daten.
- Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer zunächst nach seiner
Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Zur Erfüllung dieser
Gewährleistungsverpflichtung hat uns der Kunde eine angemessene Frist zu
gewähren. Im Falle der Ersatzlieferung betragen diese 3 Wochen.
- Sofern die Nacherfüllung trotz wiederholten Versuchs fehlschlägt, in einer vom
Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist nicht erfolgt oder verweigert wird, ist der
Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis
zu mindern.
- Unzeitiger Rücktritt vom Vertrag führt zur sofortigen Berechnung aufgelaufener
Kosten. Weitergehende Ansprüche, z.B. aus Schadensersatz, entgangenem
Gewinn u.a. behalten wir uns vor.
VII. Haftung
- Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus
welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
- Dieser Haftungsausschluss gilt nicht
– bei vom Auftragnehmer vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachtem Schaden,
insoweit haftet er nur mit seiner unmittelbarer Leistung, auf den nach Art des Produkt
vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden,
– im Falle schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
des Auftraggebers
– bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener Garantie für die Beschaffenheit
der Ware,
– bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz
- Ein Haftungsausschluss gilt für vom Auftraggeber nicht ausgeführten Dienstleistungen,
Logistikleistungen daraus entstehende Umstände, Logistikverzögerungen oder Zustellkosten
(Brief Porto und Paketkosten)
VIII. Verjährung
Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung und Schadensersatz (Ziffern VI.
und VII.) verjähren mit Ausnahme der unter Ziffer VII.2. genannte Schadensersatzansprüche
in einem Jahr beginnend mit der (Ab-) Lieferung der Ware.
IX. Handelsbrauch
Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z.B. keine
Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur
Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden), sofern kein abweichender
Auftrag erteilt wurde.
X. Widerspruchsrecht
Wenn Sie von uns künftig keine Angebote oder Informationen mehr erhalten möchten,
können Sie der Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke widersprechen . Der Widerspruch
kann schriftlich an DAW GmbH, Alt Eschersheim 34, 60433 Frankfurt, per Mail mit Angabe
Ihrer Adresse an stefan.winter@daw-direct.de oder telefonisch unter Tel.: 069 95111 200
erfolgen
XI. Gewerbliche Schutzrechte / Urheberrecht
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte
Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber hat den
Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung
freizustellen.
XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
- Erfüllungsort ist Frankfurt am Main.
- Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.